Fa. Overboost Chiptuning
Herbert Neimer
Niedergrünbach 16
A-3532 Rastenfeld
Mobil: +43 (0) 664 / 2503416
Fax: +43 (0) 2236 / 328263
Mail:
info@overboost.at
Web:
www.overboost.at
 

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  Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Definition

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Overboost Chiptuning, und dem Vertragspartner. Wobei diese Bedingungen sowohl für Firmen lt. HGB als auch für Konsumenten, folgend "Kunde" genannt, gelten.

2. Geltungsbereich der Bedingungen

Lieferungen, Leistungen und Angebote zwischen Overboost Chiptuning und dem Kunden erfolgen auch künftig ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Entgegennahme von Lieferung und Leistung erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden. Weiteres ist der Kunde verpflichtet bei einer Weiterveräußerung an Dritte unserer Produkte bzw. Fahrzeuge mit unseren Produkten, diesen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu bringen.

3. Angebot Vertragsschluss und Rücktritt

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An Bestellungen bzw. Aufträge ist der Kunde zwei Wochen lang gebunden. Für einen Rücktritt bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch Overboost Chiptuning.

4. Lieferung und Leistung

Alle Liefertermine sind unverbindlich, außer es wurde ein Fixtermin vereinbart. Fälle der höheren Gewalt entheben Overboost Chiptuning von der Lieferpflicht. Etwaigen erhöhten Zeitbedarf durch unvorhersehbare Montagearbeiten behält sich Overboost Chiptuning vor. Schadenersatz durch Nichtlieferung steht dem Kunden nicht zu.

5. Preise

Es gelten die Preise der zuletzt ausgegebenen Preisliste, bzw. Vereinbarungen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tage der Lieferung und Leistung.

6. Produkt

Alle Angaben wie Leistung, Verbrauch, Geschwindigkeit sind circa Werte, welche geringfügig unter bzw. überschritten werden können, da das ermittelte Datenmaterial von Referenzfahrzeugen stammt, welche von Ihren Fahrzeug abweichen können. Eine Haftung ist dadurch ausgeschlossen. Der Kunde erklärt sich durch die Übernahme des Fahrzeuges, mit der daran verrichteten Arbeit einverstanden.

7.Gewährleistung

Die Gewährleistung auf die von Overboost Chiptuning installierte Software bzw. Hardware beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Einbaus. Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation des Tuning-Chips/Softwareänderung die vom ursprünglichen Hersteller gewährte Werksgarantie entfallen, übernimmt Overboost Chiptuning ihrerseits die vorgenannte Garantie nicht.(Eine Motorgarantie kann gegen einen Aufpreis abgeschlossen werden).Der Kunde wurde darauf hingewiesen das durch die Veränderung der Leistungsdaten die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt, sollte diese Veränderung nicht durch ein neuerliches TÜV – Gutachten ( das bei der Firma Overboost Chiptuning für die meisten Fahrzeuge gegen Aufpreis erhältlich ist ) wieder zur Betriebserlaubnis führen, hat dieses Fahrzeug keine Zulassung laut StVO und darf nur im Motorsport verwendet werden. Der Käufer ist ausdrücklich über Alle, in Verbindung mit der Leistungssteigerung höhere Beanspruchung des Motors, Turbolader, Getriebe, Achsen alle Beweglichen Teile usw., und die daraus möglicherweise resultierende kürzere Lebensdauer ( als auch Abgasveränderung, Rechtliche Auswirkungen sowie höhere Steuern und Versicherungseinstufung) von der Firma Overboost Chiptuning unmittelbar vor der Durchführung bzw. Kauf vollständig und ausführlich informiert worden. Der Kunde ist verpflichtet die Mehrleistung seiner Versicherung zu melden.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Overboost Chiptuning.

9. Zahlungsbedingungen

Sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.

10. Urheberrecht

Alle von Overboost Chiptuning gelieferten und verwendeten Produkte wie Software, Hardware von Steuergeräten, aber auch das Corporate Design dürfen weder kopiert oder nachgemacht werden. Dies löst eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 12.000,-- aus.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Krems a.d. Donau.

12. Schlussbestimmung

Sollten Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung, verpflichten sich die Parteien eine solche zu setzen, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommt.



 
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